Unsere AGB’s

Über die Anzahl und Lage der Bohrungen/Anbindungen entscheiden die geologischen und örtlichen Gegebenheiten. Wir weisen darauf hin, dass sich bei Änderung der Wärmepumpe die Anzahl der Bohrungen und auch die Bohrtiefe ändern können. Wir rechnen mit max. 45 W/m und einer Jahresstundenzahl der Wärmepumpe von max. 1800 h/a. An dieses Angebot halten wir uns 14 Tage gebunden. Grundlage für dieses Angebot bildet die VOB.

Angebotshinweise und Bedingungen

Grundlage dieses Angebotes ist die derzeit gültige VOB Teil B und C, sowie die gültigen DIN Vorschriften.

Bauseits sind folgende Leistungen zu erbringen:

– Schachtgenehmigung sowie genaue Kennzeichnung und Einzeichnung der Bohrpunkte

– Erkundung und Kenntlichmachung vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen, Erdkabel usw.

– Sicherstellung der Wasser – mindestens 1″ Anschluss mit 4 bar bei 5 m³/h und Stromversorgung (Baustrom

32 A träge abgesichert) im Abstand von max. 30 m vom Bohrloch (darf nicht über eine Straße führen oder

überfahren werden)

– Stellflächen für LKWs (sollte das BV nicht befahren werden können, muss per verkehrsrechtliche Anordnung

eine Parkfläche von mind. 30 m Länge zur Verfügung gestellt werden

– Freie Zu- und Abfahrt bei jeder Witterung für ein Bohrgerät und LKW (12 t)

– Bohrplatz muss tragfähig für Bohrgeräte bis 10 t sein, Stellfläche für Zusatzgeräte (mind. 5m x 10m)

– Schützen der angrenzenden Fassade zu den Bohrpunkten (Abhängen mit Baufolie)

– Abrüsten im Bereich der Zufahrt, Bohrstelle und entlang der Anbindeleitung bis zur Hauseinführung (Gefahr

des Einstürzens durch Grabenarbeit)

– Freie Befahrbarkeit der Bohrpunkte mit Bohrgerät Mindestbreite 3,0 m

– Das Aufbrechen und Entfernen von künstlichen Bodenbelägen (Teer-, Betonschichten, Bodenplatten o.ä.)

über den Bohrpunkten bzw. den Gräben der

Entsorgung des Bohrgutes und der Spülung erfolgt bauseitig

– 100er Leerrohre für die Wanddurchführung mind. 3 x 30 Grad Winkel

– Baufreiheit für Grabenarbeiten (3 m Breite) entlang der Anbindestrecke von den Sonden zu den Hauseinführungen

– Sollten während des Verlegens die Anbindeleitungen Wasser und/oder- Abwasserleitungen kreuzen, sind

diese bauseits vorher ausreichend gegen eventuellen Frost durch die Erdwärmesonden zu isolieren.

Vertragsstrafen: 500 € für An-Abfahrt der Kolonnen inkl. Bohrgerät sowie Verschiebung der Bohr-

und Anbindetermine auf unbestimmte Zeit, fallen für folgende Situationen an:

– Sollten die Bohrpunkte durch eventuelle Hindernisse wie z.B. Rüstungen, Container, Baumaterialien,

Absätze, Unebenheiten, Erdaushub, nicht befahrbar sein oder fehlende 100er Leerrohre für die

Wanddurchführung mind. 3 x 30 Grad Winkel oder kein Leitungsplan vorhanden sein usw.

– Sollte der Wasser- oder Stromanschluss nicht wie oben gefordert vorhanden oder zugänglich sein

Von jeglicher Haftung sind ausgenommen:

– Terminliche Verschiebungen aufgrund mangelnder Baufreiheit, fehlender oder verspäteter

Bohrgenehmigung, technischer Defekte der eingeplanter Bohrgeräte und Maschinen

– Verschmutzung von nicht bauseits geschützter Fassaden, Fenster und Türen oder sonstigen Bauteilen

– Verzögerungen durch Frost, da Spülbohrungen bei Minustemperaturen nicht ausgeführt werden und

Anbindearbeiten bei Bodenfrost von mehr als 10 cm nicht möglich sind

– Vertragsstrafen falls durch ungünstige geologische Bedingungen oder Hindernisse die Bohrungen nicht in

Die gewünschte Tiefe abgeteuft werden können und kein Platz für zusätzliche Bohrungen ist

– Schäden an Kabeln und Leitungen die uns nicht bezeichnet wurden oder in den Planunterlagen nicht

enthalten oder falsch eingezeichnet sind

– Wiederherstellung von befestigten Flächen, Kantsteinen, Beeten, Rasen- u. Pflasterflächen, die für die Bohr-

und Anbindearbeiten entfernt, verlegt oder demontiert werden mussten

– Unvermeidbare Flurschäden, Schäden an Bäumen, Büschen oder Hecken

– Schäden an befestigten Flächen bedingt durch Auffrostung oder Überfahrung mit schwerer Technik

Zahlungsbedingungen:

– Abschlagszahlung von 50 % vor Beginn der Arbeiten in bar oder Vorabüberweisung

– Restzahlung nach Beendigung der Bohrarbeiten (innerhalb von 7 Tagen)

– Weiterführende Arbeiten erfolgen erst nach Eingang der Abschlagszahlung

– Lieferzeit nach Vereinbarung ohne jegliche terminliche Verpflichtung unsererseits.

– Als Dokumentation werden folgende Unterlagen erst nach vollständiger Bezahlung übergeben:

Bohrmeisterschichtenverzeichnis und Bohrprofil, Druckprotokoll für die Erdwärmesonden

– Einmessskizze über die Lage der Erdsonden

Das Angebot tritt nur in Kraft vorbehaltlich bei einer positiven Forderungsausfallversicherung von Euler Hermes.